Nutzungsbedingungen ERGO Downloadportal
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Nutzungsbedingungen“) enthalten die grundlegenden Regelungen für die Nutzung des ERGO-Downloadportals „Datenbereitstellung.de“ (im Folgenden „EDP“ genannt) der ERGO Beratung und Vertrieb AG, ERGO Platz 1, 40198 Düsseldorf (im Folgenden als „EBV“ bezeichnet). Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, wenn sie von der EBV nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. | Das „EDP“ ist eine Extranet-Plattform, die dem Austausch von Daten und Nachrichten zwischen der EBV und den an die EBV angebundenen Vertriebspartnern über das Internet ermöglicht. |
2.2. | „Nutzer“ ist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die auf das EMP zugreift und dessen Funktionalitäten nutzt. |
2.3. | „Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Versicherungsnehmer einer der Versicherungsgesellschaften der ERGO Group AG, ERGO Platz 1, 40198 Düsseldorf, (ERGO Gesellschaften) ist oder die sich für den Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einer der ERGO Gesellschaften interessiert. |
2.4. | „Zugangsdaten“ sind die für den Zugang zum EDP von der EBV vergebenen Benutzername und Password des Nutzers. |
2.5. | Der GDV-Datensatz ist ein standardisiertes und in der Versicherungswirtschaft flächendeckend eingesetztes Datenformat für den Austausch von – spartenübergreifenden – Bestands-, Inkasso-, Schaden- und Antragsinformationen zwischen Versicherungsunternehmen und Vermittlern. |
2.6. | ERGO-Gesellschaften sind sämtliche Versicherungsgesellschaften, die mit der ERGO Group AG i.S.d. §§ 15 AktG verbunden sind und für die die ERGO Group AG Kunden- und Vertragsdaten speichert, verarbeitet und über das EMP im Form des GDV-Datensatzes verfügbar macht. |
2.7. | „Vermittlungsvereinbarung“ ist jede Vereinbarung zwischen der EBV - in die die Vertriebe der ERGO Gesellschaften ausgelagert wurden - und dem Nutzer, auf deren Grundlage im Falle des Abschlusses eines Versicherungsvertrages mit einem Kunden die Zahlung einer Vergütung durch die EBV an den Nutzer erfolgt. |
3. Leistungsumfang, Nutzungsvoraussetzungen
3.1. | Mit dem EDP stellt die EBV eine Extranet-Plattform bereit, auf die der Nutzer über eine gesicherte Internetverbindung zugreifen kann. |
3.2. | Der Nutzer kann sich über das EDP die im GDV-Datensatz gebündelten Daten seiner Kunden herunterladen. |
3.3. | Zudem kann der Nutzer aus dem EDP Fehlermeldungen in Bezug auf den GDV-Datensatz an die EBV senden sowie sein Password ändern. |
3.4. | Dem Nutzer wird das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die auf dem EDP angebotenen Leistungen zu nutzen. Die EBV ist berechtigt die Inhalte und Schnittstellen des EDP sowie die Domain jederzeit ganz oder teilweise zu ändern oder einzustellen. |
3.5. | Die EBV übernimmt im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen keine Gewähr für die Aktualität und inhaltliche Richtigkeit der über das EDP abrufbaren Daten und Informationen. |
3.6. | Die Nutzung des EDP setzt die Nutzung eines Computers mit Internetanschlusses und die Nutzung einer aktuellen Browser-Software voraus. Zudem ist der Zugang zum EDP lediglich unter Nutzung der Zugangsdaten des Nutzers möglich. |
4. Akzeptanz der Nutzungsbedingungen, Zugangsdaten, Zugangssperre
4.1. | Mit der Nutzung des EDP stimmt der Nutzer den Nutzungsbedingungen des EDP zu. Hierauf wird der Nutzer, im Login-Bereich des EDP hingewiesen. Nutzern, die einen Zugang erstmalig beantragen, werden die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen mit dem Antragsformular zur Verfügung gestellt. |
4.2. | Die Möglichkeit die Nutzung des EDP zu beantragen setzt das Bestehen einer Vermittlungsvereinbarung zwischen dem Nutzer und der EBV voraus. |
4.3. | Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Beantragung des Zugangs erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig abzugeben. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach Freischaltung des Zugangs, ist der Nutzer verpflichtet, der EBV die Änderungen unverzüglich mitzuteilen. |
4.4. | Nach Übersendung des Antrags erhält der Nutzer von der EBV einen Benutzernamen und ein Initialpassword (welches beim 1. Zugriff zu ändern ist). |
4.5. | Der Nutzer ist verpflichtet seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhandengekommen oder stellt er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten genutzt werden, hat er dies der EBV unverzüglich mitzuteilen und – sofern möglich – sein Passwort unverzüglich zu ändern. |
4.6. | Ist eine Passwortänderung nicht möglich, wird die EBV den Zugang zum EDP sperren. |
5. Weitere Zugänge für Mitarbeiter des Nutzers
5.1. | Der Nutzer darf den Zugang zum EDP nur höchstpersönlich nutzen. Will der Nutzer eigenen Mitarbeitern den Zugang zum EDP ermöglichen, kann er hierzu persönliche Zugänge für diese Mitarbeiter beantragen. |
5.2. | Der Nutzer ist verpflichtet, die Mitarbeiter, denen er einen Zugang einräumen möchte, ausreichend in der Nutzung des EDP zu unterweisen. Er ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die betreffenden Mitarbeiter die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen kennen und beachten. |
6. Erfordernis einer Maklervollmacht
6.1. | Der Nutzer erhält über das EDP durch Herunterladen des GDV-Datensatzes, Zugriff auf alle Daten von Kunden, für die er bei einer ERGO Gesellschaft als betreuender Versicherungsvermittler registriert ist. |
6.2. | Der Nutzer darf das EDP nur nutzen, soweit ihm für seine Kunden gültige Maklervollmachten vorliegen, die ihn dazu berechtigen Kunden- und Vertragsdaten des jeweiligen Versicherungsnehmers einzusehen. Der Nutzer ist verpflichtet der EBV unverzüglich mitzuteilen, wenn ihm für Kunden keine Maklervollmacht vorliegt oder ihm diese entzogen wird. |
6.3. | Ist der Nutzer als Versicherungsvertreter für die EBV tätig und wünscht ein von ihm betreuter Kunde die Betreuung durch den Nutzer nicht mehr, hat der Nutzer dies der EBV unverzüglich mitzuteilen. |
7. Datenschutz
7.1. | Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm über das EDP zur Verfügung gestellten Kundendaten vertraulich zu behandeln.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Kundendaten ausschließlich
- bedarfsgerechten Vorbereitung oder Bearbeitung eines konkreten Antrags eines Kunden,
- zur Vorbereitung oder Bearbeitung eines Vertrages mit einem Kunden oder
- soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten eines von ihm betreuten Kunden notwendig ist,
zu nutzen.
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7.2. | Der Nutzer beachtet die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie des Code of Conduct Datenschutz (CoC) und stellt sicher, dass die von ihm mit der Verarbeitung der über das EDP verfügbaren Kundendaten beauftragten Beschäftigen in Bezug auf die Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach den o.g. Vorschriften unterrichtet und verpflichtet wurden. |
7.3. | Der Nutzer ist verpflichtet, die EBV unverzüglich zu informieren, wenn er feststellt oder den begründeten Verdacht hat, dass Kundendaten unbefugten Dritten zur Kenntnis gelangt sind, oder dass eine entsprechende Gefahr besteht. |
7.5. | Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die EBV das Downloadverhalten des Nutzers im Rahmen von Nutzerabfragen auswerten darf. |
8. Datensicherheit
8.1. | Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass bei Nutzung des EDP ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen i. S. d. Art. 32 DSGVO zum Schutz der Kundendaten getroffen und eingehalten werden. |
8.2. | Der Nutzer ist verpflichtet, sich nach Beendigung einer Nutzung unverzüglich aus dem EDP abzumelden. Die EBV ist berechtigt, den Nutzer aus Sicherheitsgründen nach einer angemessen langen Zeit der Inaktivität aus dem System abzumelden. Der Nutzer kann sich – im Rahmen der Verfügbarkeit des Systems – jederzeit neu anmelden. |
8.3. | Sollten dem Nutzer bei Nutzung des EDP innerhalb des GDV-Datensatzes Kundendaten zugänglich sein, obwohl der Nutzer nicht als betreuender Versicherungsvermittler diese Kunden registriert ist oder registriert sein dürfte, hat er dies der EBV unverzüglich anzuzeigen. |
9. Sonstige Nutzerpflichten
9.1. | Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Fehlermeldung über das EDP mit größtmöglicher Sorgfalt zu handeln. Ihm ist bewusst, dass sich z. B. eine Änderung der Bestandsdaten eines Kunden systemweit auswirkt und sich die Eingabe unrichtiger Daten daher auch auf Dritte nachteilig auswirken kann. |
9.2. | Der Nutzer darf Änderungen an Vertragsdaten nur vornehmen, wenn die Änderung im ausdrücklichen Auftrag des betreffenden Kunden erfolgt. |
9.3. | Von dem Nutzer an das EDP übermittelte Informationen und Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. |
9.4. | Der Nutzer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen oder rechtswidrig erstellten Inhalte über das EDP zu übermitteln. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die Urheber-, Leistungsschutz- oder Markenrechte anderer verletzen oder die sonst zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden können. |
9.5. | Der Nutzer ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb des EDP gefährden oder andere Nutzer belästigen könnten oder die sonst über eine bestimmungsgemäße Nutzung des EDP hinausgehen.
Er ist insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen,
- die Infrastruktur des EDP einer übermäßigen Belastung auszusetzen oder auf andere Weise das Funktionieren des EDP zu stören oder zu gefährden,
- ohne ausdrückliche Zustimmung der EBV Programme einzusetzen, um auf das EDP zuzugreifen und Daten daraus abzurufen, oder
- Maßnahmen zu umgehen, die dazu dienen, den Zugriff auf das EDP zu verhindern oder zu beschränken.
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10. Pflichtverletzungen des Nutzers
10.1. | Im Falle von Pflichtverletzungen des Nutzers kann die EBV angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese zu unterbinden. Die EBV ist insbesondere berechtigt, den Zugang des Nutzers zum EDP dauerhaft oder vorübergehend zu unterbinden oder einzuschränken, soweit dies zur Unterbindung von Pflichtverletzungen des Nutzers erforderlich ist. |
10.2. | Verstößt der Nutzer gegen Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen trotz erfolgter Abmahnung durch die EBV und ist der EBV die weitere Gestattung der Nutzung des EDP durch den Nutzer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar, ist die EBV berechtigt den Nutzer von der Nutzung des EDP mit sofortiger Wirkung auszuschließen. |
11. Verfügbarkeit
11.1. | Störungen von des EDP, die im Betrieb des Nutzers auftreten, hat der Nutzer der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Nutzer hat die notwendigen Maßnahmen zur Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung zu ermöglichen. Die Fehlerbehebung ist für den Nutzer kostenfrei, soweit die Störung nicht durch vertrags- oder gesetzeswidrige Nutzung des EDP vom Nutzer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. In diesem Fall trägt der Nutzer die für die Fehlerbehebung entstandenen notwendigen Kosten. |
11.2. | Die EBV haftet nicht für Störungen, soweit diese ihre Ursache außerhalb des Einflussbereichs der EBV haben. § 278 BGB bleibt unberührt. |
11.3. | Die EBV gewährleistet nicht, dass der Datenaustausch im Rahmen der Nutzung des EDP mit einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit erfolgt. |
11.4. | „Leistungszeit“ im Sinne dieses Vertrags ist montags bis freitags 07:00 h bis 21:00 h sowie samstags von 08:00 h bis 14:00 h mit Ausnahme von
- Wartungsarbeiten an maximal 8 Samstagen je Kalenderjahr,
- Wartungsarbeiten, die aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen durchgeführt werden müssen, jedoch nicht im Rahmen der oben genannten 8 Samstage durchgeführt werden können,
- gesetzlichen Feiertagen am Standort des Rechenzentrums.
Die unter a) und b) genannten Wartungsarbeiten sind von der EBV gegenüber dem Vertriebspartner grundsätzlich anzukündigen. Während der Leistungszeit wird eine Erreichbarkeit des EMP von 98,5 % gewährleistet.
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11.5. | Die EBV haftet nicht für Vermögensschäden, die durch die Nichterreichbarkeit des EDP außerhalb Leistungszeit entstehen. |
12. Haftung
12.1. | Die EBV haftet für Schäden des Nutzers nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher, sich aus den Nutzungsbedingungen ergebender Pflichten beruht, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen, sich aus den Nutzungsbedingungen ergebenden Pflicht ist die Haftung der EBV jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind. |
12.2. | Wesentliche aus den Nutzungsbedingungen resultierende Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit den Nutzungsbedingungen verfolgten Zwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des mit den Nutzungsbedingungen verfolgten Zwecks gefährdet. |
12.3. | Im Übrigen ist die Haftung der EBV unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. |
12.4. | Der Nutzer ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Resultieren Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten, so haftet die EBV hierfür, auch wenn ein haftungsbegründendes Ereignis vorliegt, nur, soweit die Schäden auch durch eine regelmäßige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer nicht vermieden worden wären. |
13. Nutzungsdauer
13.1. | Hat der Nutzer den Status eines Versicherungsvertreters im Sinne des § 34 d Abs.1 Nr.1 GewO inne, ist er zur Nutzung des EDP so lange berechtigt, wie zwischen ihm und der EBV eine Vermittlungsvereinbarung besteht und er im Vermittlerregister als Versicherungsvertreter registriert ist. |
13.2. | Hat der Nutzer den Status eines Versicherungsmaklers im Sinne des § 34 d Abs.1 Nr.2 inne, endet die Nutzungsberechtigung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, automatisch sobald der Nutzer für keinen im EDP über den GDV-Datensatz hinterlegten Kunden mehr durch Maklervollmacht als betreuender Makler geführt wird und ebenfalls keine Courtagezusage mehr besteht, auf deren Grundlage der Nutzer für die EBV Neugeschäft vermitteln könnte oder der Nutzer den Status des Versicherungsmaklers verliert. |
14. Geheimhaltung
14.1. | Der Nutzer verpflichtet sich, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der EBV und der ERGO Gesellschaften, die ihm aufgrund der Zusammenarbeit gemäß der Nutzungsbedingungen bekannt oder anvertraut worden sind, Dritten gegenüber – auch über die Dauer der Geltung der Nutzungsbedingungen hinaus – vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen sowie vor dem Zugriff Dritter zu schützen. |
14.2. | Der Nutzer verpflichtet sich, alle technischen Informationen, Kenntnisse und Materialien, die ihm von der EBV zugänglich gemacht wurden oder die er erhalten hat, lediglich im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit zu verwenden. Er verpflichtet sich, die Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nur zugänglich zu machen, soweit diese an der Erbringung von geschuldeten Leistungen beteiligt und die Kenntnisse für die Dritten notwendig sind. |
14.3. | Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich zum Zeitpunkt des Erhalts bereits offenkundig waren, zum Zeitpunkt des Erhalts bereits im Besitz des Nutzers waren, ohne Zutun des Nutzers nach Erhalt offenkundig werden oder von Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtbenutzung zugänglich werden, wobei vorausgesetzt wird, dass diese Dritten die Informationen nicht direkt oder indirekt von dem Nutzer erhalten haben. |
15. Änderung der Nutzungsbedingungen
15.1. | Die EBV hat das Recht, die Nutzungsbedingungen für das EDP um Regelungen zu ergänzen bzw. zu ändern. |
15.2. | Der Nutzer kann die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen im Login-Bereich des EDP einsehen. |
16. Schlussbestimmungen
16.1. | Der Nutzer darf die Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen weder vollständig noch teilweise ohne vorherige, schriftliche Zustimmung der EDV auf einen Dritten übertragen oder an einen Dritten abtreten. |
16.2. | Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen aus oder in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist Düsseldorf. |
16.3. | Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Der Nutzer und die EBV verpflichten sich, in einem solchen Fall die entsprechenden Bedingungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Zweck der Nutzungsbedingungen wirtschaftlich entsprechen. |
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